In der Schule befinden sich viele Menschen auf engen Raum. Daher können sich Infektionskrankheiten leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des schulischen Personals vor ansteckenden Krankheiten dienen sowie eine Mitteilungspflicht der Eltern im Falle von Erkrankungen des Kindes und/ oder von Personen in dessen häuslichen Umfeldes.
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